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Anerkennung von Bildungsleistung (AvB)

Haben Sie die geforderten Kompetenzen eines Moduls/Lehrgangs bereits auf anderem Weg erworben, z. B. über eine ähnliche Ausbildung und oder eine längere Berufspraxis, können Sie diese Unterlagen der Akademie QuintaMed zur Überprüfung einreichen. Liegen die erworbenen Kenntnisse länger als 10 Jahre zurück und werden diese auch nicht aktuell im Berufsleben eingesetzt, behaltet die Akademie QuintaMed vor, keine oder eine reduzierte AvB zu gewähren.

  • Für jeden Vorschlag für die Anrechnung von Lernleistungen verrechnet die Akademie QuintaMed eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.
  • Unter «Überblick über die häufigsten Berufsabschlüsse» sehen Sie, welche Module angerechnet werden können.
  • Alle anderen Berufe oder Qualifikationen werden individuell geprüft.
  • Die rechtliche Grundlage bildet das «Reglement Anrechnung von Lernleistungen»

Die Akademie QuintaMed prüft vor Beginn der Ausbildung:

  • ob ein Zertifikat (Diplom, Ausweis etc.) vorliegt, welches belegt, dass der/die Studierende die Lernleistungen tatsächlich erfolgreich abgeschlossen hat.
  • ob die Angaben zu den Kompetenzen, Zielen, Inhalten und zur Dauer der Lernleistungen mit den geforderten Kompetenzen und Inhalten übereinstimmt.
  • u. U. weiterführende Unterlagen und Informationen zur Institution, an welcher die früheren bzw. fremden Lernleistungen erworben wurden.

Nach Beginn eines Lehrgangs/Moduls kann keine AvB mehr beantragt werden.

Parallel besuchte Lehrgänge/Module können nur in Ausnahmefällen bewilligt werden.

Die Akademie QuintaMed richtet sich mit der Anrechnung von Bildungsleistung grundsätzlich nach den Vorgaben von EMR, OdA AM und OdA KT. Bei einer Teilanrechnung steht die Festlegung der angerechneten Stunden im Ermessen der Akademie QuintaMed. Die Bewertungsgrundlage wird so ausgerichtet, dass der Studierende optimal auf die Prüfung vorbereitet wird.

Hinweis
Bitte legen Sie folgende Dokumente bei:

  • EFZ, FA, Eidg. Diplom Hochschulabschluss und/oder andere Zertifikate/Diplome und/oder Kursbestätigungen der Ausbildungsstätte.
  • Genaue Inhalte der anzurechnenden Lernleistung mit entsprechenden Stundenangaben.
Antrag für Anrechnung von Lernleistungen
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