Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines

Unser Angebot ist im Rahmen berufsbegleitender Aus- und Weiterbildungen und im Baustein- bzw. Modul-System konzipiert.
Modul = in sich abgeschlossene Ausbildung und Teil der Naturheilpraktiker-Ausbildung
Baustein = Teile einer Gesamtausbildung, die entweder einzeln oder als Block gebucht werden können
Seminare / Kurstage = Fort- und Weiterbildungen

ODA-AM = Organisation der Arbeitswelt Alternativ Medizin
ODA-KT = Organisation der Arbeitswelt Komplementärtherapie
EMR = Erfahrungsmedizinisches Register
ASCA = Die schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin

Dieser Aufbau ermöglicht fachspezifische Bildung oder die Gesamtausbildung zur / zum NaturheilpraktikerIn TEN- Die Ausbildungen lehnen an die Richtlinien der ODA-AM und ODA-KT sowie des EMR an und genügen dessen Anerkennung. Es besteht die Möglichkeit Infoabende bzw. „Schnupperstunden“ zu besuchen, um für die Schule, Unterricht, Dozenten usw. ein persönliches Gefühl und eine Entscheidungsgrundlage zu erhalten.
 
Programmübersicht / Kosten

Welche Veranstaltungen die Akademie QuintaMed anbietet und was diese beinhalten, ist in der jeweils aktuellen Programmübersicht festgehalten. Diese Programmübersicht verleiht dem Teilnehmer keinen Anspruch darauf, dass die dort aufgeführten Veranstaltungen tatsächlich abgehalten werden oder dass ein Teilnehmer zu solchen Veranstaltungen zugelassen wird. Die Akademie QuintaMed behält sich ausdrücklich vor, einzelne Veranstaltungen ausfallen zu lassen (insbesondere falls sich nicht genügend Teilnehmer anmelden), oder Teilnehmer abzulehnen.

Der jeweils aktuellen Programmübersicht kann auch entnommen werden, wie hoch die Preise für die einzelnen Veranstaltungen sind. Die Akademie QuintaMed behält sich kurzfristige Programm- und Preisanpassungen sowie Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vor.

Grösse der Gruppen

Gruppen entstehen ab mind. 8 bis 14 Teilnehmer/innen. Wir legen Wert darauf, dass sich in den manuellen Ausbildungen kleine bis mittlere Studiengruppen bilden, damit eine individuelle Begleitung des Lernens stattfinden kann. Die Teilnehmenden berühren und massieren sich gegenseitig.

Medzinische Grundlagen, Fachberatung Phytologie und Fachberatung Ernährung

Die Ausbildungsstunden dieser Bausteine können gesondert (Modular) gebucht werden.

Preise

Die gültigen Preise, Prüfungsgebühren und Zahlungsbedingungen sind in der Preisliste festgehalten.

Anmeldung

Nach Ihrer schriftlichen verbindlichen Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung, sowie Rechnung mit Einzahlungsschein. Ihr Studien- bzw. Kursplatz ist gesichert, sobald das Kursgeld bzw. Anzahlung oder Einschreibegebühr auf unserem Konto eingegangen ist.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:

 

Anmeldung Bausteine

Anmeldung Modulverträge
Anmeldung Tages-Seminare
  • Schriftliche Anmeldung
  • Kurzer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Zentralstrafregister Auszug*
  • Betreibungsauskunft *
  • Schriftliche Anmeldung
  • Kurzer Lebenslauf
  • Betreibungsauskunft *
  • Schriftliche Anmeldung

Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug

Die Kosten sind bis spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Erfolgt die Anmeldung weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn, wird die Zahlung sofort fällig.

Bis zu dem Zeitpunkt, in dem die vollständige Zahlung, Raten oder Semesterzahlung erfolgt, ist Akademie QuintaMed nicht verpflichtet, den Teilnehmer zu einer Veranstaltung zuzulassen. Am Bestand der Forderung ändert sich dadurch nichts.

Rücktritt / Abbruch / Annullation / Unterbruch

Bei längeren Ausbildungen wird eine Annullationskosten-Versicherung empfohlen.

Rücktritt bis 50 Tage vor Ausbildungsbeginn Einschreibe- und Bearbeitungsgebühr bleiben geschuldet
Rücktritt bis 49 - 10 Tage vor Ausbildungsbeginn: Bearbeitungsgebühren plus halbe Teilnahmegebühr
Späterer Rücktritt oder Fernbleiben: volle Teilnahmegebühr oder Ersatzteilnehmer plus Bearbeitungsgebühr von CHF 300.--
* Abbruch von Ausbildungen: gemäss Vertrag

Für Umbuchungen auf einen anderen Termin bis 21 Tage vor Ausbildungsbeginn oder einen anderen Kurs, werden pauschal CHF 30.-- verrechnet. Spätere Umbuchungen werden gleichwertig den Rücktrittsbestimmungen behandelt. Verschiebungen müssen längstens innerhalb eines Jahres und auf ausgeschriebene Kurse erfolgen. Muss ein Kurs oder eine Ausbildung seitens Akademie QuintaMed verschoben oder annulliert werden, werden Sie spätestens 5 Arbeitstage vor regulärem Beginn des Kurses benachrichtigt. Die von Ihnen bezahlten Kurskosten werden Ihnen auf Ende des laufenden Monats zurückerstattet oder wir schreiben Ihnen Ihr Guthaben auf einen anderen Kurs um.

 

Bei Rücktritt des Teilnehmers bis zu 50 Tagen oder mehr vor Beginn einer Veranstaltung (massgebend ist der Eingang der Rücktrittsanzeige bei Akademie QuintaMed) werden dem Teilnehmer mit Ausnahme der Bearbeitungsgebühr alle bereits geleisteten Zahlungen zurückerstattet.

Bei einem Rücktritt des Teilnehmers zwischen 10 bis und mit 49 Tagen vor Veranstaltungsbeginn (massgebend ist der Eingang der Rücktrittsanzeige bei Akademie QuintaMed) sind daher neben der Bearbeitungs- und allenfalls der Umbuchungsgebühr die halben Veranstaltungsgebühr geschuldet.

9 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind es ¾ des Betrages und bei Beginn 100% der Veranstaltungsgebühr zu bezahlen. Es wird empfohlen, bei längeren Ausbildungen eine Annullationsversicherung abzuschliessen.

Wird eine Veranstaltung von der Akademie QuintaMed annulliert oder die entsprechenden Veranstaltungstermine verschoben, werden die davon betroffenen Teilnehmer spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt. Die bereits geleisteten Zahlungen eines Teilnehmers werden diesem zurückerstattet. Sofern sich ein Teilnehmer für eine andere Veranstaltung entscheidet, wird ihm sein Guthaben angerechnet.

 Die zugrundeliegende aktuelle Gebührenordnung kann hier eingesehen oder bei der Schulleitung angefordert werden.

Absenzen / Verschieben einzelner Stunden

Kann ein Teilnehmer eine einzelne Ausbildungsstunde nicht besuchen, hat er keinen Anspruch auf eine anteilmässige Rückerstattung oder den Erlass der Veranstaltungsgebühr. Versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Teilnehmer seine Absenz verschuldet hat oder nicht.

In Härtefällen ist mit der Schulleitung Rücksprache zu nehmen.

Kann eine einzelne Ausbildungsstunde durch einen von der Akademie QuintaMed zu vertretendem Grunde nicht stattfinden (Krankheit Dozent, etc.) so wird die entsprechende Ausbildungsstunde in Absprache mit den Teilnehmern verschoben

Haftung / Versicherung

Für alle von der Akademie QuintaMed organisierten Ausbildungen, Module, Seminare und Kurse schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Die Teilnehmer sind daher für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Räumlichkeiten der Akademie QuintaMed und der Materialien erfolgt auf eigene Gefahr (siehe auch Hausordnung). Die Akademie QuintaMed haftet nicht für abhanden gekommene oder beschädigte Dinge, die im Eigentum der Studierenden oder Teilnehmer stehen.

Bestätigungen / Zertifikate / Diplome

Sie erhalten für jede Teilnahme an Seminaren, Modul oder Modulblock eine Teilnahmebestätigung. Für Ausbildungen werden nach Abschluss Zertifikate bzw. Diplome ausgestellt, sofern mind. 80% des Unterrichts besucht und die Qualifikationskriterien der Ausbildung erfüllt wurden.

Prüfungen

Die Prüfungstermine sind für jede Ausbildung festgelegt und kostenpflichtig. Verschiebungen sind nur auf den nächsten festgelegten Termin möglich.
Bei erwünschten Zwischen- oder Abschlussprüfungen bei Modulverträgen, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.

Änderung Ausbildungskonzepte

Die Akademie QuintaMed orientiert sich an den Richtlinien des EMR und verpflichtet sich an die Rahmenbedingungen der OdA AM und OdA KT. Sofern diese Vorgaben Änderungen der von der Akademie QuintaMed angebotenen und laufenden Veranstaltungen verlangen, werden diese Änderungen sofort oder bei Beginn des nächsten Moduls vorgenommen.

Aufnahme in laufende Gesamtausbildungen

Die Akademie QuintaMed kann nach vorherigem persönlichem Gespräch auch Teilnehmer von anderen Ausbildungsinstitutionen in eine laufende Gesamtausbildung integrieren, sofern die bereits an anderen Ausbildungsinstitutionen besuchten Veranstaltungen dieselben Qualitätsansprüche, wie sie die Akademie QuintaMed stellt, erfüllen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien ist schweizerisches Recht anwendbar.

Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Akademie QuintaMed zuständig.

Auf das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien ist schweizerisches Recht anwendbar.

Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Akademie QuintaMed zuständig.

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